Wenn das die Heddernheimer wüssten… dann hätten wir morgen einen Aufstand!

Ich habe am 14.10.2025 das Straßenverkehrsamt angeschrieben wegen der Ermessensentscheidung „Anpassung Heddernheimer Landstraße“. Auszug Seite 1 von 3
Ermessensentscheidung „Anpassung Heddernheimer Landstraße“.
Vor dem Hintergrund der örtlich gegebenen Situation sowie des Anwohner- und
Anliegerverhaltens erscheint die durch das Straßenverkehrsamt getroffene
Entscheidung bezüglich der Nutzung und der Anpassung der Heddernheimer
Landstraße nicht den gewünschten Effekt herbeiführen zu können.
Unter Umständen müsste die Stadt dann mit weiteren Planungs- und
Ausbaumaßnahmen nachziehen; dies ließe eine deutliche Kostenmehrung erwarten.
Darüber hinaus und dies wäre der wichtigste Grund für Straßenausbaumaßnahmen –
kann mit der jetzigen Anpassung die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht
gewährleistet werden, weil durch die Verengung der Fahrbahn durch Radwege auf
beiden Seiten, zwei Schwerlastfahrzeuge im Gegenverkehr auf Rad bzw. Gehweg
ausweichen müssen.
Ebenso ist eine deutliche Gesundheitsgefährdung durch die massive Frequentierung
des Heizkraftwerks mit Schwerlastgeräten zu erwarten, die durch das STOPP-Schild
vermehrt Schadstoffe ausstoßen werden.
Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass die Anpassung und Ausführung der
Baumaßnahmen (Anpassung) für die Heddernheimer Landstraße wegen fehlerhafter
Ermessensausübung angreifbar sein könnten, weil wesentliche Aspekte in der
Anpassung nicht berücksichtigt wurden und dem Straßenverkehrsamt wohl nicht
bewusst war, dass sie in ihrer Ermessensausübung im Sinne der Sicherheit des
Straßenverkehrs und der Sicherheit insbesondere der Anwohner, Anlieger und der
Schulkinder eingeschränkt ist.
Dies gilt auch für den Gleichheitssatz und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Es stellt sich durchaus die Frage, wurde das pflichtgemäße Ermessen im Sinne der
Berücksichtigung aller relevanten Fakten ausgeübt.
Liegt vielleicht eine Überschreitung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und
Ermessensfehlgebrauch für Radfahrer vor?
Ist die angemessene Sicherheit zum Schutz der im Verhältnis zur Risiko auf der
engen Straße mit dem Schwerverkehrsaufkommen und dem starken Normal- und
Lieferverkehr bei der jetzigen Anpassung ausreichend bzw. sicherheitsrelevant?
Mein Wunsch: Gefahrenstellen und das Bewusstsein für Gefahren sollten nochmals
geprüft und ausgeräumt werden! Sicherheit ist ein elementares Grundbedürfnis und
wird durch die Vermeidung von Gefahren oder Risiken geschaffen.
Gesetzte, Schilder sind eine Sache, dass Verhalten der Menschen eine andere.
Am 18.11.2025 habe eine Antwort bekommen. Nachstehend einige Auszüge zur Kenntnis:
- Es handelt sich bei der nun umgesetzten Maßnahme um bestandsnahe Verbesserungen mit verkehrsrechtlichen Mitteln. Ob und wie ein Umbau in Zukunft erfolgen wird, liegt im Ermessen des Amtes für Straßenbau- und Erschließung und gegebenenfalls des Stadtplanungsamtes. Das Straßenverkehrsamt kann dazu derzeit keine Aussagen treffen. Dies gilt auch für die Forderung nach einer Quartiersgarage.
- Bezüglich Ihrer Aussage, dass nun markierte Radwege die Verkehrssituation unsicher machen, möchte ich Ihnen zunächst darlegen, dass südlich des Oberschelder Weges in Nordrichtung ein Schutzstreifen und in Südrichtung Fahrradpiktogramme im Mischverkehr markiert wurden. Es handlet sich folglich nicht um separate Radfahrstreifen oder-wege.
- Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und dienen dazu, dem Radverkehr das vorgesehene Fahren auf der Fahrbahn vorzugeben und zudem den Straßenraum zu gliedern. Im Begegnungsfall mit anderen Fahrzeugen ist ein Befahren durch Kfz explizit vorgesehen. Diese Ausweichvorgänge sind vor Umsetzung der Maßnahme über den Gehweg erfolgt, was ein unhaltbarer Zustand war und durch die nun breitere nutzbare Fahrbahn vermieden wird.
- In dieser Problematik ist letztlich auch die ausgeführte Variante mit Entfall der Parkplätze begründet.
Die Markierungen für den Radverkehr sind darauf aufbauend entwickelt worden und werden dem in der Straße sehr hohen Radverkehrsanteil gerecht (40% des Gesamtverkehrs im nördlichen Abschnitt, 25% im südlichen Abschnitt). Von einem ‚Ermessensfehlgebrauch kann folglich keine Rede sein.
Die Meinung der Anwohner und Unternehmen:
- die Angaben entsprechen nicht den Tatsachen, die Aussagen in % sind falsch, irreführend einfach unwahr und entsprechen nicht der Realität.
- Man spricht sogar offen von einer Lüge
- Inwieweit rechtliche Konsequenzen z.B. nach § 153 STGB (Falschaussage) wahrgenommen werden, wird man sehen. Die Unternehmer hatten Umsatzeinbußen durch die verschiedenen Baustellen…
Die Anwohner Heddernheimer Landstraße haben sich mehrfach über die Parksituation bei mir beschwert. Auch die geduldet Parkmöglichkeit bei ATU bisher über Nacht ist jetzt kostenfrei nicht mehr möglich!
Als Wähler haben Sie die Möglichkeit die jetzige Stadtregierung: SPD, Grüne, Volt bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 nicht zu berücksichtigen.

