Wahlplakate zerstören: Kavaliersdelikt oder Straftat?
Ich habe mich heute mit dem ersten Vorsitzenden Eric Pärisch im Nordend getroffen. Auf der Rückfahrt habe ich über den Allenring und später auf der Eschersheimer Landstraße 6 große Banner der FREIEN WÄHLER gesehen, die man umgeworfen hat (kein Wind!) Außerdem waren einige Plakate zerstört.
Das ist einfach respektlos gegenüber einer solch kleinen Partei, wo die Mitglieder mit größtem persönlichen Aufwand die Banner und Plakate gehängt bzw. aufgestellt haben.
Ich bin ein Gegner dieser Wahlwerbung und dennoch akzeptiere ich fremdes Eigentum!
So bin ich unterwegs, immer Uff de Gass;

Kreativität an Wahlplakaten ausleben
Bereits Wochen bevor sich die Bürger auf den Weg ins Wahllokal machen, um dort ihre Stimme abzugeben, hängen Wahlplakate überall an den Straßenlaternen und säumen Straßen sowie Plätze. Vollkommen unbeschadet erlebt die großflächige Wahlwerbung den eigentlichen Wahltag aber meist nicht. Dies liegt vor allem daran, dass sowohl politisch anders Denkende, Möchtegern-Picassos als auch Vandalen sich an den Plakaten austoben.
Doch ist dies erlaubt oder kann die Beschädigung von Wahlplakaten eine Strafe nach sich ziehen? Welcher Tatbestand liegt in einem solchen Fall vor? Spielt es eine Rolle, welcher Partei das Plakat gehört?
Weitere Infos zu den Freien Wähler Frankfurt: https://www.instagram.com/freiewaehlerfrankfurt/?hl=en
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