CO2 Kostenerstattung – Verschenken Sie nicht Ihr Geld!

Einmal im Monat können Sie sich in einem Gesprächskreis über die Erstattung der CO2 Steuer im BIAzza-NordWest Tituscorso 2 b, 60439 Frankfurt am Main informieren.
Der offene Gesprächskreis dient nicht nur dem direkten Austausch der Anwesenden, sondern ist auch darauf ausgelegt, Impulse, Wissen und Erfahrungen weiterzugeben – sowohl innerhalb der Teilnehmer als auch nach außen. Multiplikatoren-Effekt.
Eine Entlastung und Teilhabe für alle Beteiligten mit einem Mehrwert!
Die CO2-Steuer (Kohlendioxidkosten) wird seit dem 1. Januar 2023 bei der Heizkostenabrechnung zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Die Kostenübernahme richtet sich nach einem Stufenmodell, basierend auf der Energieeffizienz des Gebäudes.
Wichtige Informationen zur Kostenerstattung
- Vermieter-Pflicht: Vermieter müssen die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung ausweisen und ihren Anteil abziehen.
- Stufenmodell: Je höher der CO2-Ausstoß (schlechte Energiebilanz), desto mehr CO2-Kosten muss der Vermieter übernehmen – bis zu 95 % bei unsanierten Gebäuden. Überwiegend 50/50 oder 70/30. Den Co2 Ausstoss des Gebäudes finden Sie im Energieausweis.
- Heizkostenabrechnung: Die Berechnung und Aufteilung erfolgt üblicherweise in der Heizkostenabrechnung.
- Auszahlung/Verrechnung: Wenn Sie als Mieter einen Anspruch haben, bitten Sie Ihren Vermieter um Erstattung. Dies kann durch Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Mietzahlung geschehen.
Mieter müssen die Erstattung häufig aktiv einfordern, besonders wenn die Abrechnung noch keine Aufteilung enthält.
Die Kostenaufteilung in Frankfurt am Main ist sehr unterschiedlich. Die Mainova und Wärmeabrechnungsunternehmen berechnen die Co2 Kosten erstmal dem Mieter und schreiben dann in die Abrechnung des Mieters „Diesen Betrag muss Ihnen Ihr Vermieter gemäß Co2 KosteAufG erstatten.
Alleine die 3 großen Vermieter, wie Nass. Heimstätte, ABG, GWH, haben 162.000 Mietwohnungen. Viele der Mieter erkennen nicht, dass ihr Vermieter Ihnen anteilig die CO2 Kosten bezahlen muss.
Sie finden den vom Vermieter zu bezahlenden Anteil in der Jahresabrechnung, meist auf Seite 4. Die Rückzahlungen von GWH, Nass. Heimstätte, Vonovia erfolgen zeitnah.
Wichtig:
bringen Sie Ihre Jahresabrechnung bitte unbedingt mit, dann können wir im Gesprächskreis dies Ihnen eindeutig zeigen!
Hier Musterschreiben:https://freiewaehler-frankfurt.de/wp-content/uploads/2025/12/Neutral-Forderung-CO2-Rueckzahlung-Mieter.pdf
Vom Mieterbundhttps://mieterbund.de/app/uploads/2024/12/CO2-Musterschreiben.pdf
Besonderheiten
- Gas-Etagenheizung: Hier erhalten Mieter oft keine separate Heizkostenabrechnung vom Vermieter, sondern eine Rechnung vom Gasversorger. Der Vermieteranteil muss ebenfalls aktiv beim Vermieter eingefordert werden.
Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, haben Mieter ein Kürzungsrecht.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
